Erziehungs-Gutachten

Gutachter am Familiengericht werden zu einer Gefahr für Familien

Zurück bleiben seelisch leidende Kinder und verzweifelte Eltern

 

Wer darauf vertraut, der Gutachter würde die Dinge wieder ins rechte Licht rücken, die das Jugendamt angeordnet und der Richter bestätigt haben, wird schwer enttäuscht werden. Die Aufgabe des Gutachters besteht nämlich weniger darin, den Kindern oder den Eltern gerecht zu werden als vielmehr dem Jugendamt und Familiengericht eine Legitimation für ihr Handeln zu verschaffen.
Eine Studie der Münchener Ludwig-Maximilian-Universität hat ergeben, daß psychologische und psychiatrische Gutachter häufig eine Tendenz vom Gericht signalisiert bekommen. Dies sei bei 45% der psychologischen und 28% der psychiatrischen Gutachtern der Fall.
Quelle: www.aerzteblatt.de und www.meinungsverbrechen.de 

Der Diplom-Psychologe Dr Hans-Ulrich Gresch meint, Psychiater haben vor Gericht nichts zu suchen. Es sei denn als Angeklagte. 

 

Fehlerhafte Gutachten

Für Prozesse vor Familiengerichten werden pro Jahr in Deutschland rund 7.500 Gutachten angefertigt. Nur eine Minderheit erfüllt die fachlich geforderten Qualitätsstandards.

Prof. Werner Leitner von der IB-Hochschule Berlin veröffentlichte wie Mängel bei familienpsychologischen Gutachten entstehen und deren Auswirkungen auf einem familiengerichtlichen Verfahren.
80 Prozent aller von ihm geprüften Gutachten hatten erhebliche Mängel, vor allem bei Gesprächsführung, Verhaltensbeobachtung und Handhabung psychologischer Tests. Außerdem seien “neuester Forschungsstand und neueste Fachliteratur unzureichend berücksichtigt”. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder, die völlig unnötig aus ihrem Umfeld gerissen werden und Monate oder Jahre lang in Pflegefamilien oder Heimen leben müssen.

 

Gutachtenüberprüfung und Qualitätsprüfung Familienrechtlicher Gutachten

Mängel im Gutachten

Weist ein psychiatrisches Gutachten Mängel auf, so kann z.b. bei der bekannten Psychiaterin Frau Dr. med. Hanna Ziegert zur Vorlage bei Gericht ein Qualitätskontrolle- Gutachten erstellt werden lassen. Sie möchte, dass der jeweilige Anwalt sich mit ihr berät.

Für die DeutscheAnwaltAkademiebehandelt Frau Dr. Ziegert im Rahmen der Fachanwaltsausbildung psychiatrisch-psychodynamische Themen. 

Familienpsychologische Gutachten werden auch von Prof. Dr. Werner Leitner vorab kostenlos überprüft. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gutachten auf dem Postweg zugesendet wird. 
Nach erfolgter Überprüfung erhalten Sie automatisch eine Rückmeldung.
Erst wenn Sie nach der Rückmeldung eine schriftliche Stellungnahme bzw. eine entsprechende Expertise wünschen, müsste ein Honorar vereinbart werden, das in Abhängigkeit vom Arbeitsaufwand von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. 

Gutachterdatenbank

Hier finden sie eine Datenbank von Gutachter im Familienrecht. 

Eine komplette Liste mit Bewertungen der Arbeit der Gutachter und Gutachterinnen. 

Sie können hier auch Ihre eigenen Erfahrungen hinterlassen um andere Opfer vor Falschgutachten zu warnen.
Gerne können Sie Ihre Bewertung über die einzelnen Gutachter auch in anonymisierter Form abgeben. 

Gegengutachten und Gutachten überprüfen.
Rechtliche Beratung inklusive Schreiben von Klagen, Strafanzeigen, Widersprüchen, Ablehnungsanträgen. Geht ganz schnell und unkompliziert, alles immer anti-Jugendamt.
Frau Dr. Dr. phil. Annika Manzek ist Doctor of Clinical Psychology von der Universität von Southampton, England.
Sollten Sie Unterstützung wünschen, einfach nachfragen. Gegen bezahlbare Gebühren bzw. eine kostenlose Erstanalyse helfe ich unkompliziert und schnell. 

 

Gutachten im Familienrecht:

  1. Ein Gutachten im gerichtlichen Kontext ist IMMER freiwillig, im Familienrecht sowieso. Es gibt überhaupt keine rechtliche Grundlage, Menschen zu einer Begutachtung zu zwingen. Eine erzwungene Begutachtung ist gemäß psychologischer Richtlinien sogar verboten, das heißt, ein Gutachten unter Zwang erstellt ist gerichtlich wertlos, da nicht verwertbar ( es erfüllt die Standards für einen Beweis nicht). Hier wären die psychologischen Verfälschungstendenzen durch den zu Begutachtenden viel zu hoch und das Gutachtenergebnis daher u.U. völlig unbrauchbar da falsch.
  2. Ein psychologischer Gutachter hat IMMER auf die Freiwilligkeit der Teilnahme und darauf, dass dem zu Begutachtenden KEINE Nachteile daraus erwachsen dürfen (Nötigung zur Begutachtung ist strafrechtsrelevant!) und auf die fehlende Schweigepflicht gegenüber dem Gericht und involvierten Behörden seinerseits hinzuweisen. Dieser Hinweis muss sogar im Gutachten vermerkt sein.
  3. Eine Begutachtung können die Eltern für sich und auch für ihr Kind verweigern, wenn sie sorgeberechtigt sind.
  4. Ein Entzug des Sorgerechts zum Zwecke der Zwangsbegutachtung kommt im Familienrecht NICHT in Betracht, da es rechtlich nicht festgeschrieben ist und Aspekte des Strafrechts (Verschleierung einer Straftat etc.) hier nicht greifen. Wie gesagt: Eine verweigerte Begutachtung darf nicht zum Nachteil der Verweigerer ausgelegt werden.
  5. Im Strafrecht ist die Begutachtung ebenfalls freiwillig. Hier kann jedoch ein Tatverdächtiger im Rahmen der Vermutung von Fremd-oder Selbstgefährdung (das muss vorher psychologisch erörtert sein) zum Zwecke einer Begutachtung eingewiesen werden. Diese Form des Zwangs zur Begutachtung gibt es im Familienrecht nicht.
  6. Ein Privatgutachten muss, besonders auch im Strafrecht, rechtlich NATÜRLICH gewertet werden. Alles andere würde eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs bedeuten, was nicht nur grundgesetzlich festgeschrieben ist. Es gilt definitorisch nicht als “Beweis”, jedoch als qualifizierter Parteienvortrag, welcher IMMER gewertet werden muss.
  7. Eine psychologische Stellungnahme zu einem gerichtlich bestellten Gutachten, welches fachlich darlegt, dass ein gerichtlich bestelltes Gutachten fehlerhaft oder gar falsch erstellt wurde, es nicht den wissenschaftlichen Standards entspricht usw., muss als Parteienvortrag vom Gericht ebenfalls gewertet werden. Ein als fehlerhaft oder gar falsch enttarntes Gutachten gilt rechtlich nicht mehr als “Beweis”. dann kann das Gericht ein sog. Obergutachten bestellen. Dieses kann dann natürlich wieder auf Korrektheit überprüft werden bzw. die Personen verweigern sich der Begutachtung.
  8. Ein gerichtlich bestelltes Gutachten im Familienverfahren ist von den Prozessparteien im Rahmen der Gerichtskosten stets zu bezahlen, ob positiv oder negativ ausgefallen. Nur bei PKH kann eine Zahlungsübernahme aus der Staatskasse erfolgen.
  9. Eine verweigerte Begutachtung führt zu einer Einladung zur Anhörung, wobei ein Gutachter die Personen mündlich vor Gericht (und Anwalt) befragen darf. Auch diese Befragung bzw. Beantwortung der Fragen kann verweigert werden oder aber der Anwalt kann, wenn er psychologisch geschult ist, die Befragung schnell beenden (mündlich versagen viele Gutachter).
  10. Ein gerichtlich bestelltes Gutachten kann das Gericht verwenden, muss es nicht, wenn es auch ohne Dieses eine Entscheidung treffen kann. Ein Privatgutachten als Parteienvortrag hingegen MUSS das Gericht IMMER verwerten.
  11. Ist ein gerichtlich bestelltes Gutachten erst in der Welt, ist es schwer, es wieder aus der Welt zu schaffen. Sämtliche Prozessteilnehmer können sich darauf berufen, was auch regelmäßig geschieht, Personen sind stigmatisiert. Nur die wenigsten Gutachten sind korrekt erstellt, sehr viele mangelhaft bis völlig falsch.
  12. Es handelt sich um eine regelrechte “Gutachtenindustrie”, bei welcher Gutachten wie am Fließband produziert werden und Quantität oft mehr zählt als Qualität.
  13. Wenn die Parteien unbedingt ein Gutachten erstellt haben wollen, DANN wäre eine sehr gute Vorbereitung auf jeden Fall wichtig. Dennoch ist auch eine Vorbereitung KEIN Garant dafür, dass ein Gutachten “positiv” für eine Person verläuft. Der Gutachter als Subjekt kann seine Ergebnisse auslegen, wie immer er es möchte. Dies kann niemals vorhergesehen werden. Oft waren Personen sehr positiv dem Gutachter gegenüber eingestellt, alles verlief “gut”, und dann kam das Ergebnis: Die Personen waren entsetzt. Im Übrigen dürfen die Prozessparteien im Familienverfahren einen Gutachter auch selbst vorschlagen, denn Vertrauensbasis ist das Wichtigste.

Dr. Dr. phil. Annika Manzek
Doktor der klinischen Psychologie
Doktor phil. der forensischen Psychologie
Health Psychology M.Sc 
www.manzek.online

Der Gutachter Irrsinn am Familiengericht hat System

Wenn Gerichtsgutachten Familien zerstören

Gravierende Mängel

Aktuelle Erkenntnisse einer Studie aus 2014; über 50% aller Gutachten sind falsch!

Videoclip der ARD:
http://www.ardmediathek.de/tv/Panorama/Familiengerichte-Jedes-zweite-Gutachten/Das-Erste/Video?documentId=22950576&bcastId=310918

Gutachten sind oft Grundlage für richterliche Entscheidungen – doch Gerichtsgutachten weisen häufig gravierende Mängel auf, denn es gibt für ihre Erstellung keine Regeln.

Jeder kann Gutachter am Familiengericht werden.Eine Qualifikation ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Gutachter am Familiengericht werden auch von niemandem kontrolliert. Diese Gutachter an Familiengerichten entscheiden über die Zukunft ganzer Familien – ob ein Kind beim Vater oder der Mutter lebt, wie oft ein Elternteil es sehen darf oder ob es sogar in einem Heim leben muss.
Die Sendung im WDR Fernsehen “Wenn Gerichtsgutachten Familien zerstören” erzählte von Fällen, bei denen Gutachten nachgewiesenermaßen gravierende Mängel aufweisen, die zu hanebüchenen Urteilen führen und ganze Familien zerstören. Nur mit Mut und Durchhaltewillen können Eltern dagegen vorgehen.

 

Wie man sich gegen ein schlechtes Familiengerichtliches Gutachten wehrt

Wer sich begutachten lässt, sollte sich bewusst sein, dass er ein Glücksspiel betreibt. Denn, wie Studien belegen, sind 75% der erstellten Gutachten unverwertbar. Leider werden diese unverwertbaren Gutachten trotzdem von Richtern zur Entscheidungsfindung benutzt.
Gutachten erstellen ist ein lukratives Geschäft. Ein Gutachten kostet oft zwischen ca. 6000 und 19000 Euro. Es tummeln sich am Markt unzählige Gutachter, die zur Gutachtenerstellung nicht qualifiziert sind. Dennoch werden ihre Gutachten bei Gericht akzeptiert. Damit beginnt ein jahrelanger Leidensweg für die betroffenen Eltern, Kinder und ihren Verwandten. 

Aktuell zu diesem Thema ist der Ratgeber
“Hilfe zur Selbsthilfe, Familiengerichtliche Gutachten unter der Lupe” erschienen. 

Leseproben und Bestellmöglichkeit unter:
www.e-books.andrea-hinkel.de
Autorin: Andrea Hinkel
DIN A4, geheftet, 61 Seiten zum Preis von 19,90 Euro 

Dieser Ratgeber hilft den Betroffenen, ihr Gutachten in seine Bestandteile zu zerlegen. Z.B. nach Wissenschaftlichkeit, Unwahrheiten, Befangeneheit etc. Nebenbei erfährt man auch, dass man sich gar nicht begutachten lassen muss.
Leicht verständlich geschrieben erklärt die Autorin, wie ein verwertbares Gutachten aussehen sollte. Was ist wissenschafltiches arbeiten? Was darf ein Gutachter und was darf er nicht? Der Ohnmacht, die Eltern oft bei einem schlechten Gutachten das über sie erstellt wurde, empfinden, begegnet die Autorin in ihrem Ratgeber mit humorvollen Kommentaren der “gefährlichsten Mutter Deutschlands” Begleitet von Gesetzestexten und Gerichtsurteilen ist der Ratgeber ein wertvolles Instrument, dass Ihnen bei der Argumentation vor Gericht helfen kann. Erkennen Sie die Fehler in ihrem Gutachten und gehen sie dagegen mit fundierten Argumenten vor. Eine Checkliste hilft Ihnen dabei. Zeigen Sie dem schlechten Gutachter die Zähne und lassen sie sich nicht für dumm verkaufen. Akzeptieren sie kein unverwertbares Gutachten über sich oder ihre Familienangehörigen. 

 

Nachweislich falsche und unwissenschaftliche Gutachten der GWG

Die meisten Gutachten sind unbrauchbar

ZDF – Ein Bericht über Schlampige und Unfähige Gutachter

ZDF Zoom berichtet darüber, dass es sich hierbei nicht nur um einen Einzelfall handelt, sondern viele Eltern zu Opfern dieser Gutachten werden. Ergebnis sind zerrüttete Familien.

Die Zerrüttung deutscher Familien muss beendet werden

Unwissenschaftliche Gutachten der GWG, die sich auf Behauptungen und illegale Datenerhebungen stützen, müssen der Vergangenheit angehören. Die Vertreter unserer Judikative müssen aufgefordert werden wieder nach Gesetz zu handeln. Erst dann kann es zum Seelenfrieden aller kommen und damit das Fundament für eine glückselige Gemeinschaft geschaffen werden.

Die Hälfte der psychologischen Gutachten für Familiengerichte ist mangelhaft

Fragwürdige Methoden, schludrige Qualität – mit verheerenden Folgen für die Kinder

Katze, Affe, Fehlurteil

Familie-in-Tieren heißt ein veralteter, aber immer noch populärer Test. Gutachter interpretieren anhand der Tierbilder die Beziehungen des Kindes.

Kinder werden gebeten, ihre Familie als Tiere zu malen. Aber es gibt keine wissentschaftlich abgesicherten Ergebnisse, was das in Hinblick darauf bedeutet, wie ein Kind seine Eltern sieht. Ein Mädchen zum Beispiel hat seine Mutter als Kuh gezeichnet. Der Gutachter hat dies als Zeichen einer gestörten Beziehung interpretiert. Auf Nachfrage stellte sich aber heraus, dass das Mädchen nur wegen der großen dunklen Augen der Mutter auf die Kuh gekommen ist.
Wenn dann der Vater als Krokodil erscheint, ist das Urteil schnell gefällt: Ein Zeichen für Aggressionen und gestörte Beziehungen. Das Kind darf auch nicht zum Vater.

Die Qualität psychologischer Gutachten für Familiengerichte in Deutschland ist verheerend– so belegt es eine Studie, die die Fernuniversität Hagen gerade im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt hat. Bei mehr als die Hälfte der untersuchten Gutachten fanden die Wissentschaftler schwere Mängel.

Gutachter sind bei Streit um Umgangs- und Sorgerecht die eigentlich Mächtigen und werden dieser Macht allzu oft nicht gerecht. Die Juristin und Diplom-Psychologin Margarete Fabricius-Brand, kennt die fatalen Folgen schlechter Gutachter zur Genüge. Oft gleichen diese Gutachten eher küchenpsychologischen Laienaufsätzen als wissentschaftlichen Beurteilungen, kritisiert sie.

Familienpsychologische Gutachten sind die am besten bezahlten vor Gericht. Das ist ein Riesengeschäft, sagt der Psychologe Professor Uwe Tewes. Allein für schmale Gutachten werden 5100 Euro abgerechnet.

 

Welche Aufgabe hat die Sachverständige?

Die Aufgabe eines/einer Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen. Die Mehrzahl der Richter verfügt nämlich „nur“ über ein Jurastudium und hat sich mit Fragen der Kindererziehung und/oder dem Kindeswohl im Studium eher weniger beschäftigt. Im Jurastudium geht es ja auch vorrangig um Jura (römisches Recht / in Dubio pro Re) und nicht um Kindererziehung. Die mangelnde Kompetenz eines Richters ist deswegen auch kein Ablehnungsgrund.(vgl. OLG Celle 10 WF 372/12 )

Juristen (z.b. Familienrichter und Anwälte) verfügen daher im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand um über das Kindeswohl alleine entscheiden zu können und bemühen sich daher dem Sachverstand eines/einer Sachverständigen. Deswegen sind Sachverständigengutachten bei Familienrechtlichen Auseinandersetzungen daher keine Seltenheit mehr! In Deutschland werdenpro Jahr 270.000 Sachverständigengutachtenan Familiengerichten in Auftrag gegeben.

 

Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?

 

Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familienrechtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologische Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.

 

Wie Aussagekräftig sind Gutachten in familienrechtlichen Auseinandersetzungen?

 

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin.Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen. Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in derFernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.

Müssen Eltern an der Begutachtung teilnehmen?

 

Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung durch eine Sachverständige im Familienrecht entziehen. Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)

 

Sollten Eltern die Begutachtung also verweigern?

 

Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Dieses ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden und sollte vorher genauestens überlegt werden! Das Familiengericht könnte dann nämlich z.b. entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit die Sachverständige Dorothea Sellhorn-Peuckmann Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder die Sachverständige Dorothea Sellhorn-Peuckmann kann ihr Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also nicht immer sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen und hängt vom Einzelfall ab. Gegebenenfalls könnte das Gericht z.b. auch für die Dauer der Begutachtung das Sorgerecht oder Teile der elterlichen Sorge entziehen um hier an ein Gutachten zu gelangen. Bevor Sie also auf die Idee kommen, eine Begutachtung zu verweigern, sollten Sie eine entsprechende Strategie haben und sich auch über die Gefahren und Folgen einer etwaigen Begutachtungsverweigerung bewusst sein! Die Verweigerung der Begutachtung erfolgt auf eigenem Risiko! Lassen Sie sich hierzu im Vorfeld z.b. durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten!

Sofern Sie sich für eine Verweigerung der Begutachtung entscheiden sollten Sie hierzu auch die richtigen Gründe für Ihre Verweigerungshaltung präsentieren. Gehen Sie daher lieber kein unnötiges Risiko ein und lassen Sie sich anständig beraten und verweigern Sie die Begutachtung nicht ohne einen entsprechenden Plan!

 

Müssen Eltern alleine zur Begutachtung hingehen oder dürfen Eltern einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?


Sie müssen nicht alleine zu der Sachverständigen Dorothea Sellhorn-Peuckmann hingehen um sich dann begutachten zu lassen. Es steht Ihnen z.b. frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein. Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung durch Dorothea Sellhorn-Peuckmann dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das die Sachverständige Dorothea Sellhorn-Peuckmann in ihrem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen die Sachverständige auszusagen. Das gilt natürlich auch dann, wenn die Sachverständige wichtige Sachverhalte weggelassen oder frei erfunden hat. In den meisten Fällen führt das Mitführen einer Zeugin / eines Zeugen aber bereits schon dazu, das der/die Sachverständige bei der Begutachtung vorsichtiger agiert, weil er/sie sich beobachtet fühlt.

ACHTUNG Sachverständige neigen dazu, einen Zeugen trotz entsprechender rechtlicher Regelung nicht zulassen zu wollen! Auf diese Situation sollten Sie (durch ein entsprechendes Training) ebenfalls vorbereitet sein um zu lernen, wie Sie damit umgehen, wenn der/die Sachverständige den Zeugen -ohne nachvollziehbare Begründung- aus der Begutachtung raushaben will

 

Sollten Eltern sich auf eine Begutachtung durch die Sachverständige/n vorbereiten?


Ja. Einer der größten Fehler, den Sie machen können, ist sich nicht auf eine Begutachtung vorzubereiten. Auf wichtige Termine sollte man sich immer vorbereiten. Und eine Begutachtung ist ein sehr wichtiger Termin. Immerhin geht es um Ihre Verantwortung als Eltern (bzw. als Elternteil). Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Obwohl Sie bei einer Führerscheinprüfung die Prüfung wiederholen dürfen, wenn Sie durchgefallen sind! Wenn Sie die Begutachtung „versaut“ haben, dann bekommen Sie nur sehr schwer eine zweite Chance, diesen Fehler wieder zu revidieren! Egal wie toll Sie in ihrem bisherigen Leben gewesen sind, wir halten es für unverantwortlich, sich auf eine Begutachtung NICHT vorzubereiten. Vielleicht sind Sie ja auf dieser Seite genau deswegen gelandet, weil Sie dabei waren sich auf die Begutachtung vorzubereiten und weil Sie in einer Suchmaschine nach Dr. Isabel Böge gesucht haben. Sie haben also erkannt, das Sie sich vorbereiten müssen. Daran bestehen auch keine Zweifel. Nur naive dumme, ganz schlaue oder oberschlaue Eltern verzichten auf eine Vorbereitung einer solch wichtigen Angelegenheit. Zur optimalen Vorbereitung der Begutachtung bieten wir Ihnen unsere professionelle Unterstützung an. Dieses ist zwar mit Kosten verbunden, jedoch erfolgt die Vorbereitung der Begutachtung auf Ihre spezielle Situation (Beweisfrage etc.).

 

Was mache ich, wenn das Gutachten der Sachverständige/n negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?


In diesem Fall sollte Sie (bzw. Ihr Anwalt) nicht auf die Anhörung der Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung der Sachverständigen Dorothea Sellhorn-Peuckmann vor dem Familiengericht beantragen, damit diese zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und Ihnen ihr Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Um das Gericht dann zu überzeugen, dem Sachverständigengutachten NICHT zu folgen müssen Sie aber (gegebenenfalls zusammen mit Ihrem Anwalt) SEHR GUTE Argumente und Nachweise liefern, die belegen, das das Sachverständigengutachten zu einer falschen Lösung kommt. Hierfür müssen Sie sehr viel Zeit einplanen und die Gerichtsverhandlung im Vorfeld durch viele (aussergerichtliche) Maßnahmen vorbereiten. Hierzu gehören z.b. entsprechende Coachings, Kurse, Verhaltensänderungen, Schriftsätze, Anträge beim Jugendamt und vieles mehr. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit einer professionelle psychologischen Beratung.

Wenn ich gegen das Gutachten vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?

 

Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht sollte sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen. Sofern Sie anwaltlich vertreten sind, brauchen Sie hier einen Anwalt, der die Fehler und Einwände verstanden hat und der vor dem Familiengericht auch die Ausdauer hat, die Fehler aus dem Sachverständigengutachten vor Gericht nachhaltig aufzuzeigen und somit die Nichtverwertbarkeit des Sachverständigengutachtens zu erreichen! Viel wichtiger als eine (oder mehrere) fachkundige Stellungnahmen bei Gericht einzureichen, ist aber sich nicht nur juristisch beraten zu lassen, sondern auch psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen um bisherige Kommunikationsfehler (die aufgrund der gerichtlichen Auseinandersetzung entstanden sind) zu korrigieren und gegebenenfalls weitere Schritte (ausserhalb des Familienrichts) in die Wege zu leiten! Denn in den meisten Fällen ist auch ein mangelhaftes Gutachten (z.b. in Sorgerechtsfragen) zu verwerten, wenn der Elternteil (oder die Eltern) sich vor dem Gericht unkooperativ zu verhalten! Ein Verhaltenscoaching kann Ihnen helfen, vor dem Familiengericht ein anderes Bild über sich zu präsentieren!

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Theoretisch Nein! Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten. Um das Gericht also davon abzuhalten das Gutachten gleichwohl für verwertbar zu halten, obwohl es vielleicht einige Zweifel gibt, ist es notwendig, das Sie fit sind und sich dabei nicht nur auf eine fachkundige Stellungnahme verlassen. Sie müssen also die Fehler die im Gutachten aufgedeckt worden in den Griff bekommen und vor dem Familiengericht beweisen, das Sie (jetzt) ein anderer Mensch sind als wie es im Gutachten steht! Das ist ohne Hilfe von Aussen (meistens) nicht zu schaffen! Hierzu ist professionelle Hilfe von verschiedenen Seiten unverzichtbar. Diese Vorgehensweise erfordert eine hohe psychische Belastbarkeit. Ohne professionelle Unterstützung, laufen Sie Gefahr das Ihnen kleine aber unverzeihliche Fehler unterlaufen, die dann vor dem Familiengericht dazu führen können, das Sie trotz gutem Anwalt als Verlierer aus dem Verfahren rausgehen und mit dem Sie z.b. das Gutachten im Nachhinein bestätigen. Diese Hilfe ist und bleibt mit Kosten verbunden! Eltern sollten sich diesbezüglich also keine Illusionen machen und sich die Frage stellen ob sie diesen belastenden Weg -im Interesse ihrer Kinder- gehen wollen und können!

 

Warum ist es so schwierig, gegen ein mangelhaftes Sachverständigengutachten vorzugehen?

Wenn Sie gegen ein mangelndes Sachverständigengutachten vorgehen wollen, stehen Sie ziemlich alleine im Gericht. Auch wenn Sie z.b. ein, zwei oder mehrere fachkundige Stellungnahmen vorlegen und Sie Ihre Zweifel am Gutachten lautstark äußern, wird es Gerichte geben, die der Empfehlung des Sachverständigengutachtens folgen. Das ist auch ganz natürlich. Denn die Gegenseite, das Gericht, der Verfahrensbeistand, das Jugendamt und natürlich die Sachverständige selbst sind sich über die Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens im schlimmsten Fall einig und finden gemeinsam genügend Gründe, das Sachverständigengutachten auch bei Zweifeln zu verwerten. Es steht also 5:1. Rechnet man die Anwälte mit dazu, dann steht es 6:2 oder 6:1 oder 5:2.


Sie sind aufgrund dieser Gemengelage also in einer deutlich schwächeren Position. Sie müssen dann also mit Ihrem Anwalt gemeinsam die anderen 5 Parteien davon überzeugen, das Sachverständigengutachten nicht zu verwerten. Wenn es ganz dumm läuft, müssen Sie Ihren eigenen Rechtsbeistand ebenfalls noch überzeugen mit den richtigen Argumenten gegen das Sachverständigengutachten vorzugehen. Anders als bei einem Zivilgericht gilt hier nicht „im Zweifel für den Angeklagten“. Der Richter muss/will einen Beschluss fassen. Wenn Sie den Richter davon überzeugen wollen, das er das Sachverständigengutachten (das er in Auftrag gegeben hat und von dem er überzeugt ist) nicht als Grundlage für eine Entscheidung macht, dann ist das ein enormer Kraftakt und stellt eine enorme psychische Belastung dar und Sie müssen dem Richter eine Alternative bieten, die dem Wohl des Kindes besser gerecht wird. Unsere Erfahrung und unser Coaching hilft Ihnen und macht Sie fit, sich gegen ein mangelhaftes Gutachten zur Wehr zu setzen.

Quelle

 

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