Abgabenordnung
In der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2002 (BGBl. I S. 3866, ber. 2003 S. 61)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2745) m.W.v. 29.07.2017
Stand: 25.05.2018 aufgrund Gesetzes vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2541)
Erster Teil
Erster Abschnitt
Zweiter Abschnitt
§ 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen
§ 4 Gesetz
§ 5 Ermessen
§ 6 Behörden, öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, Finanzbehörden
§ 7 Amtsträger
§ 8 Wohnsitz
§ 9 Gewöhnlicher Aufenthalt
§ 10 Geschäftsleitung
§ 11 Sitz
§ 12 Betriebstätte
§ 13 Ständiger Vertreter
§ 14 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
§ 15 Angehörige
Dritter Abschnitt
Vierter Abschnitt
Fünfter Abschnitt
§ 32a Informationspflicht der Finanzbehörde bei Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen
§ 32b Informationspflicht der Finanzbehörde, wenn personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
§ 32c Auskunftsrecht der betroffenen Person
§ 32d Form der Information oder Auskunftserteilung
§ 32e Verhältnis zu anderen Auskunfts- und Informationszugangsansprüchen
§ 32f Recht auf Berichtigung und Löschung, Widerspruchsrecht
Zweiter Teil
Dritter Teil
Vierter Teil
Fünfter Teil
Sechster Teil
Siebenter Teil
Achter Teil
Neunter Teil
Anlagen
Anlage 1 (zu § 60) – Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistliche Genossenschaften und Kapitalgesellschaften