Abgabenordnung

Abgabenordnung

In der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2002 (BGBl. I S. 3866, ber. 2003 S. 61)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2745) m.W.v. 29.07.2017

Stand: 25.05.2018 aufgrund Gesetzes vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2541)

Erster Teil
Einleitende Vorschriften (§§ 1  32)
Erster Abschnitt
Anwendungsbereich (§§ 1  2)
Zweiter Abschnitt
Steuerliche Begriffsbestimmungen (§§ 3  15)

§ 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen

§ 4 Gesetz

§ 5 Ermessen

§ 6 Behörden, öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, Finanzbehörden

§ 7 Amtsträger

§ 8 Wohnsitz

§ 9 Gewöhnlicher Aufenthalt

§ 10 Geschäftsleitung

§ 11 Sitz

§ 12 Betriebstätte

§ 13 Ständiger Vertreter

§ 14 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

§ 15 Angehörige

Dritter Abschnitt
Zuständigkeit der Finanzbehörden (§§ 16  29a)
Vierter Abschnitt
Steuergeheimnis (§§ 30  31b)
Fünfter Abschnitt
Haftungsbeschränkung für Amtsträger  32)

§ 32a Informationspflicht der Finanzbehörde bei Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen

§ 32b Informationspflicht der Finanzbehörde, wenn personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

§ 32c Auskunftsrecht der betroffenen Person

§ 32d Form der Information oder Auskunftserteilung

§ 32e Verhältnis zu anderen Auskunfts- und Informationszugangsansprüchen

§ 32f Recht auf Berichtigung und Löschung, Widerspruchsrecht

§ 32g Datenschutzbeauftragte der Finanzbehörden

§ 32h Datenschutzrechtliche Aufsicht, Datenschutz-Folgenabschätzung

§ 32i Gerichtlicher Rechtsschutz

§ 32j Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission

Zweiter Teil
Steuerschuldrecht (§§ 33  77)
Dritter Teil
Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 78  133)
Vierter Teil
Durchführung der Besteuerung (§§ 134  217)
Fünfter Teil
Erhebungsverfahren (§§ 218  248)
Sechster Teil
Vollstreckung (§§ 249  346)
Siebenter Teil
Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347  368)
Achter Teil
Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren(§§ 369  412)
Neunter Teil
Schlussvorschriften (§§ 413  415)
Anlagen

Anlage 1 (zu § 60) – Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistliche Genossenschaften und Kapitalgesellschaften

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