Macht der Jugendämter

muss kontrolliert werden: damit Kinder und Eltern nicht auf der Strecke bleiben

Kinder dürften nur noch dann von ihren Eltern und Geschwistern getrennt und „fremdplatziert“ werden, wenn wirklich nachweisbar triftige Gründe vorliegen – und nicht etwa nur aufgrund eines von den Jugendämtern in Auftrag gegebenen Gefälligkeitsgutachtens, in dem es schon ausreicht, wenn ein Sozialarbeiter oder -pädagoge bemängelt, dass die Familie nicht eine 100prozentige Perfektion erreicht hat.

Auch müsste die Rückführung und die Zusammenführung der Kinder mit den leiblichen Eltern spätestens alle zwei Jahre auf den Prüfstand – und es müssten dabei die Behörden sein, die vor Gericht die Erziehungsunfähigkeit der Eltern beweisen müssen. Die Beweislast darf auf keinen Fall, wie derzeit in der Planung, umgekehrt werden

Während der Zeit der „Fremdplatzierung“ müssen die Eltern konkrete Hilfsangebote erhalten, damit sie die Zeit nutzen und eventuelle Defizite aufarbeiten können.

Heime, Einrichtungen und auch bezahlte Pflegeeltern sind Dienstleister, die wichtige Arbeit leisten, aber deren Interessen nicht per se und schon gar nicht per Gesetz über die Interessen der Familien gestellt werden dürfen. Es darf nicht länger hingenommen werden, dass vor Gericht und bei der in Arbeit befindlichen Gesetzesnovellierung allen Ernstes mit der „Planungssicherheit“ der Einrichtungen und Pflegeeltern argumentiert wird.

Kinder sollen ohne ihre Eltern und ohne Geschwister aufwachsen, damit die Pflegeeltern bis zu deren Volljährigkeit über ein sicheres Einkommen verfügen können?!?

Ist es wirklich schon so weit, dass die Kinder verstaatlicht und die Pflegeeltern verbeamtet werden sollen?

Die von Herrn Olaf Scholz (SPD) schon vor Jahren angestrebte „Lufthoheit über den Kinderbetten“ darf nicht den Parteipolitikern und ihren Staatsorganen gehören. Über unseren Kinderbetten sollten nicht allmächtige Minister und übereifrige Beamte schweben, sondern lediglich die Spieluhren und Mobiles, die liebevolle Eltern dort aufgehängt haben. Familien unter Generalverdacht zu stellen und, wie jetzt erneut bewiesen, rund 130.000 Verfahren gegen Eltern teilweise ins Blaue hinein durchzuführen, ist eine Schande für unseren Rechtsstaat.

Im Strafrecht müssen aus gutem Grund gewaltige Hürden genommen werden, bevor von behördlicher Seite in die Unverletzlichkeit der Wohnung oder in die Freiheitsrecht eingegriffen werden darf. Aus dem Prinzip der Bürgerrechte gegenüber den Staatsorganen ergibt sich zwingend, dass auch die Kinder und die Familien nach denselben Maßstäben vor dem Übereifer und der Schnüffelei der Jugendämter geschützt werden müssen.

Betrachtet man die unfassbare Zahl von 30.000 bis 40.000 Kindern, die Jahr für Jahr aus ihren Familien gerissen werden, so wird klar, dass in der Tat eine Gesetzesänderung dringend erforderlich ist. Aber eine Gesetzesänderung, die die Kinder und ihre Eltern vor den Jugendämtern und vor den finanziellen Interessen der Sozialarbeiterschaft, der Heime und der Pflegeeltern schützt.

Es wäre auch schon viel gewonnen, wenn sich Richter ernsthaft an die Vorgaben des Verfassungsgerichts hielten. Die Position aus Karlsruhe ist eindeutig und klar: Selbst beim Vorliegen von Kindeswohlgefährdung darf nicht überreagiert werden, müssen alle anderen, niederschwelligeren Maßnahmen angeordnet und versucht werden.

Im Gegensatz zu den Jugendämtern und leider auch zu den meisten Gutachtern ist unseren Verfassungsrichtern absolut bewusst, welch ein Trauma für die Kinder das Herausgerissenwerden aus der Familie bedeutet. Und das Verfassungsgericht geht auch keineswegs davon aus, dass eine Familie 100prozentig vorbildlich funktionieren muss, um vor den Machenschaften der Behörden und den Eigeninteressen der Sozialindustrie sicher sein zu können.

Immer und immer wieder hat das Verfassungsgericht in den letzten Jahren auf die Bedeutung von § 6 des Grundgesetzes verwiesen. Leider aber sind, dies sind jedenfalls meine Erfahrungen, Familienrichter eher geneigt, den Argumenten der Jugendämter vor Ort zu folgen als die aufwendige Suche nach niederschwelligen Hilfsangeboten zu initiieren.

Wenn Sie jedoch bereits in den Focus des Jugendamts geraten sind: Laufen Sie ihnen bitte nicht ins Messer! Gehen Sie dem Jugendamt bei so genannten Gefährdungsgesprächen nicht auf den Leim! Schalten Sie in jedem Falle immer eine Rechtsanwaltskanzlei ein. Und machen Sie von Ihrem Grundrecht Gebrauch: Verweigern Sie die Aussage!

 

Quelle

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